Sobald der Verkehr auf der Autobahn langsamer zu fließen beginnt und sich ein Stau bildet sind ausnahmslos alle Autofahrer, auch LKW- und Busfahrer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden.
Dabei fahren bei zweispurigen Autobahnen nach links und nach rechts an den Fahrbahnrand: die Rettungsgasse ist dann in der Mitte.
Bei mehrspurigen Autobahnen fahren die Autofahrer auf der ganz linken Spur nach links, alle anderen Fahrzeuge ordnen sich nach rechts ein. Die Rettungsgasse ist dann zwischen der ganz linken und der rechts daneben liegenden Fahrspur.
Der Pannenstreifen ist für Einsatzfahrzeuge ungeeignet, weil etwa liegengebliebene Fahrzeug den Standstreifen blockieren können und die Einsatzfahrzeuge bei einem Stau nicht mehr nach links wechseln können.
Und noch etwas: die Rettungsgasse muss zwingend freigehalten werden, damit andere Einsatzfahrzeuge oder Abschleppdienste nachrücken können!
Negativ Beispiel (Anfahrt zu Einsatz 86/2025):
Und so geht’s richtig:



