„Es piepst hier so durchdringend…..“

„Hier riecht es nach Rauch“, „ Es piepst hier im Haus so durchdringend“ – könnte das ein Rauchmelder sein? Solche oder ähnliche Anrufe erreichen die Einsatzzentralen, die Rettungsleitstellen überall zwischen der Ostsee und den Alpen. Das ist in München bei der Berufsfeuerwehr nicht anders als bei der Integrierten Leitstelle Fürstenfeldbruck.

Dabei muss es nicht immer um Leben oder Tod gehen:  die Ursachen für solche Anrufe und das dazugehörige Meldebild für die Mitarbeiter der Leitstellen sind vielfältig.

Manchmal ist das Fett zu heiß geworden, versehentlich ein brennbarer Gegenstand auf die heiße Herdplatte gelegt oder beim Verlassen des Gebäudes vergessen worden den Herd auszuschalten. Dank der Rauchwarnmelder und aufmerksamer Nachbarn wird die Feuerwehr in den meisten Fällen schon im Entstehungszeitraum eines Brandes alarmiert. Deshalb läuft ein Großteil dieser Einsätze sehr glimpflich für die Betroffenen ab. Das klassische Maßnahmenpaket bei diesen Einsätzen sind kleine, lokale Löschmaßnahmen und ein Belüften der betroffenen Räumlichkeiten. Glücklicherweise gibt es auch so gut wie nie Verletzte bei diesen Einsätzen. Kritisch ist nur das Einatmen von Brandrauch. Im schlimmsten Fall können hier Spätfolgen entstehen. Deshalb werden zum Beispiel alle Bewohner einer Wohnung, in der es Brandrauch gegeben hat, vom Rettungsdienst untersucht.  

Wer durch Geruch, Flammenschein oder das Piepsen eines Rauchwarnmelders einen Brand befürchtet, sollte sofort die Feuerwehr alarmieren. Auch wenn es ein fehlalarm sein sollte: niemand braucht Sorge zu haben, in so einem begründeten Fall zur Rechenschaft gezogen zu werden. Wenn eine Tatsächliche oder auch nur vermeintliche Gefahrensituation vorliegt, dann ist das eine so genannte Pflichtaufgabe der Feuerwehr und daher kostenfrei!

Bitte scheuen Sie sich nicht, im Ernstfall den Notruf 112 zu wählen. Wir kommen lieber einmal zu früh oder gar umsonst, als einmal zu spät.

Ihre Kommandanten der Feuerwehr Odelzhausen Olli Mathis und Benny Küpper

Keine erhöhte Brandgefahr durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge

Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den Medien erscheint es wichtig zu betonen, dass selbstverständlich auch in Brand geratene Elektrofahrzeuge von den Einsatzkräften der Feuerwehr gelöscht werden können“, sagt Peter Bachmeier, leitender Branddirektor bei der Feuerwehr München. Bachmeier ist der Leiter der Abteilung Einsatzvorbeugung der Branddirektion München und überdies Vorsitzender des Fachausschusses „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF).

Das Löschen gestaltet sich unter Umständen etwas schwieriger als die Brandbekämpfung von herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen. Jedoch nicht komplexer oder gefahrbringender als etwa ein Brand eines gasbetriebenen Kfz. Entsprechende Handlungsempfehlungen für die Feuerwehren sind in diversen einschlägigen Gremien erarbeitet sowie bereits veröffentlicht worden und stehen somit den Einsatzkräften zur Verfügung.

Bei einer baurechtskonform errichteten Garage steht das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts. Das Sperren einer Garage für alternativ angetriebene Pkw ist aus brandschutztechnischer Sicht deshalb nicht angezeigt. Durch die vom Gesetzgeber formulierten baurechtlichen Mindestanforderungen sind im Brandfall ausreichend sichere Garagen definiert worden. Hier sind die brandschutztechnischen Schutzziele – unabhängig von der in der Garage eingestellten Antriebsart – berücksichtigt und eingearbeitet.

Die Bekämpfung eines Fahrzeugbrands in einer Garage ist für die Einsatzkräfte immer mit erheblichen Risiken und Gefahren verbunden. Die Einsatztaktik der Feuerwehren ist darauf ausgerichtet und vorbereitet. Die Entwicklung bei neuen Antriebstechniken wird von den Feuerwehren intensiv beobachtet. Die bisher bekannten Brandereignisse lassen nicht erkennen, dass sich das Risiko im Vergleich zu den ohnehin schon vorhandenen Gefahren erheblich erhöht.

Weiterhin beobachten die Feuerwehren auch besonders schwierige Brandereignisse, die sich auch auf die tragende Konstruktion von Garagen ausgewirkt haben und bei denen eine hohe Zahl von Fahrzeugen in Brand geraten ist. Diese Entwicklungen rechtfertigen aber nicht die Sperrung von Garagen für Elektrofahrzeuge.

Die Thematik des Abtransports sowie der Entsorgung von Elektrofahrzeugen bringt in der Praxis nach wie vor Herausforderungen mit sich, für welche Lösungen zu erarbeiten sind. Diese Lösungen sollten von den Herstellern (Verband der Automobilindustrie – VDA) zusammen mit den Entsorgern gefunden werden; der Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren (FA VB/G) ist hierzu seit Jahren in unterschiedlichen Gremien beratend tätig.

Elektrofahrzeuge, die in einer Garage gebrannt haben und von der Feuerwehr gelöscht wurden, müssen aus einer Garage entfernt werden. Geeignete Hebe- bzw. Bergegeräte sind dafür auf dem Markt erhältlich. Die Bergung und Entsorgung nach Beendigung der Gefahrenabwehr stellt allerdings keine primäre Aufgabe der Feuerwehr dar und ist durch Abschleppunternehmen sowie Entsorger zu bewerkstelligen.

Um den Eigenschaften von Elektrofahrzeugen, zum Beispiel einer etwaigen Rückzündungsgefahr nach dem Ablöschen, bei der Bergung sowie beim Abtransport adäquat zu begegnen, sollten Abschleppunternehmen unter anderem eine Fachkraft im Bereich der Hochvoltsysteme (gem. den Lehrinhalten des Dokuments 200-005 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV) beschäftigen. Zum Beispiel wird dies im Bundesland Bayern in der sogenannten Abschlepprichtlinie Bayern (ARB) des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration geregelt. Daraus folgt, dass die Feuerwehr das betroffene Elektro- oder Hybridfahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben kann. Das Unternehmen ist in der Pflicht, alle weiteren Maßnahmen sicherzustellen.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema:

„Risikoeinschätzung Lithium-Ionen-Speichermedien (2018-01)“ des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren, abrufbar hier: https://www.agbf.de/downloads-fachausschuss-vorbeugender-brand-und-gefahrenschutz/category/28-fa-vbg-oeffentlich-empfehlungen

„Hinweise für die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Akkus bei Fahrzeugbränden“ des Fachbereichs Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, abrufbar hier: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/publikationen-nach-fachbereich/feuerwehren-hilfeleistungen-brandschutz/feuerwehren-und-hilfeleistungsorganisationen/3907/fbfhb-024-hinweise-fuer-die-brandbekaempfung-von-lithium-ionen-akkus-bei-fahrzeugbraenden

Quelle BF-München

Schon gewusst? Die Feuerwehr informiert über Kohlenmonoxid

Mit unseren Sinnesorganen nehmen wir die Umgebung war. So sind wir in der Lage Situationen richtig einzuschätzen und Gefahren rechtzeitig zu erkennen. Was passiert, wenn eine drohende Gefahr nicht wahrgenommen werden kann? Kohlenmonoxid ist eine solche Gefahr. Man kann es nicht riechen, es ist unsichtbar und es ist hochgiftig. Innerhalb weniger Sekunden kann Kohlenmonoxid (CO) zu Übelkeit, später zu Bewusstseinsverlust und zum Tod führen. Deshalb wird es häufig als „lautloser Killer“ oder „leiser Mörder“ bezeichnet.

CO entsteht bei einer unvollständigen Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Materialien, wie z.B. Holz, Öl oder Gas. Obwohl Feuerstätten in Privatwohnungen fachgerecht installiert und regelmäßig gewartet werden müssen, kommt es immer wieder zu Vergiftungsfälle durch mangelnde Frischluftzufuhr oder defekte Geräte. Etwa 5.000 Menschen im Jahr erleiden eine Kohlenmonoxidvergiftung. Bei jedem Zehnten endet sie tödlich.

Unsere Sinne können uns nicht vor dem unsichtbaren Gas schützen. Wenn sie einen CO-Warnmelder in ihrem Zuhause angebracht haben und die CO-Konzentration in der Luft einen gesundheitsgefährdenden Grenzwert überschreitet wird der Melder sie und ihre Familie warnen.

Quelle: Presseportal BF.München

Lebensgefahr: Brüchiges Eis

Betreten Sie Eisflächen nur, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass das Eis trägt.

Folgende Eisdicken sind das Minimum
5cm:    Einzelpersonen
8cm:   Personengruppe  

Fließende Gewässer sollten erst bei einer Eisdicke von 15-20 cm betreten werden.

  • Nehmen Sie Warnhinweise ernst, sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Gefahren
  • Vorsicht bei verschneiten Eisflächen
  • Verlassen Sie das Eis, wenn es knistert und knackt, sich Risse bilden und / oder schwallweise Wasser an die Oberfläche tritt
  • Vorsicht an Ein- und Ausflüssen, auch an dunklen Stellen kann das Eis dünn sein
  • Gehen Sie nie allein auf dem Eis spazieren: Im Notfall kann sonst niemand Hilfe holen
  • Wer einbricht, sollte versuchen, sich am Eis festzuhalten oder sich auf das Eis zu ziehen
  • Wer zum Helfen auf die Eisfläche geht, sollte dafür eine Unterlage nehmen, um das Gewicht zu verteilen (Leiter, Bretter usw,). Die Hilfsmittel kann man auch der eingebrochenen Person zuschieben.
  • Gerettete in warmen Decken, Jacken o.ä. vorsichtig erwärmen. Nicht mit Schnee einreiben und keinen Alkohol geben!
  • Bringen Sie sich beim Retten nicht selbst in Gefahr!

Innerhalb von wenigen Minuten erschlaffen im kalten Wasser die Muskeln und die eingebrochene Person geht unter!

Über Notruf 112 Hilfe herbeiholen!