Wie beugen Sie einem Brand vor?

Retten, Löschen, Bergen, Schützen – wobei die Feuerwehr heutzutage nicht mehr täglich Brände löscht. Dennoch werden immer wieder Menschen bei Bränden verletzt, vor allem durch das giftige Rauchgas. Allein in München sind im vergangenen Jahr sieben Menschen durch die Folgen eines Feuers gestorben.

Wir möchten Ihnen ein paar Tipps an die Hand geben, die Sie und Ihre Mitmenschen vor großem Schaden bewahren können. Am wichtigsten ist es, es gar nicht erst zu einem Brand kommen zu lassen.

So können Sie einem Brand vorbeugen:

  • Halten Sie brennbare Gegenstände von Wärmequellen fern.
  • Lassen Sie Kochstellen und offenes Feuer nicht aus den Augen.
  • Löschen Sie niemald brennendes Fett oder Öl mit Wasser! Es besteht
    Explosionsgefahr. Versuchen Sie stattdesse, die Flammen mit dem
    Topfdeckel oder einer Decke zu ersticken.
  • Brand- und Rauchschutztüren müssen geschlossen gehalten werden,
    wenn sie keine zugelassene Feststelleinrichtung haben.
  • Stellen Sie keine Gegenstände im Treppenhaus ab. So kann jeder
    im Brandfall ungehindert fliehen.

Wie verhalten Sie sich bei einem Brand richtig?

„Bewahren Sie Ruhe!“ – klingt nach einer Floskel, ist aber enorm wichtig, wenn es in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus tatsächlich zu einem Brand kommen sollte. Versuchen Sie, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich an die wichtigsten Verhaltensregeln zu erinnern. Wenn Sie die folgenden einfachen Tipps beherzigen, fällt Ihnen „Ruhe bewahren“ gar nicht mehr so schwer: Was tun, wenn es brennt? – Bringen Sie sich und andere Personen in Sicherheit. – Wählen Sie als nächstes sofort den Notruf 112, um die Feuerwehr zu informieren. – Falls möglich, schließen Sie die Türen zum Brandraum. – Um das Gebäude zu verlassen, benutzen Sie die Treppe -auf keinen Fall den Aufzug! – Zeigen Sie der Feuerwehr, wo genau es brennt. Wichtig ist auch, dass sie den Einsatzkräften mitteilen, ob noch Personen vermisst werden. – Falls Sie das Gebäude nicht verlassen können: Fliehen Sie nicht durch den Rauch! Begeben Sie sich in einen rauchfreien Raum und machen Sie sich an einem offenen Fenster bemerkbar.

Ihr richtiges Verhalten kann Ihnen und Ihren Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern das Leben retten.

Quelle BF-München

Trauer um Albert Wenning

Die Feuerwehr Odelzhausen trauert um Albert Wenning. Mit großer Bestürzung haben wir erfahren, dass unser Feuerwehrseelsorger und Kamerad verstorben ist.

Seit 50 Jahren war Albert Wenning bei der Feuerwehr Dachau aktiv und er blieb der Feuerwehr auch nach seiner Weihe zum Diakon im Dezember 1983 verbunden.

Jederzeit war Albert Wenning erreichbar: um Angehörige nach einem schweren Unfall zu trösten, um uns Feuerwehrkameraden jederzeit nach traumatischen, nach belastenden Einsätzen zu unterstützen. Jeder von uns konnte zu ihm kommen, konnte bei ihm Rat suchen und um Hilfe fragen.

Sein wichtigster Rat an uns bei einem seiner Besuche und Vorträge als es um den Umgang mit besonders schweren Einsätzen ging:  „Alkohol ist keine Lösung!“

Wir fühlen mit seinen Angehörigen und werden Albert Wenning stets ein ehrendes Andenken bewahren.

„Es piepst hier so durchdringend…..“

„Hier riecht es nach Rauch“, „ Es piepst hier im Haus so durchdringend“ – könnte das ein Rauchmelder sein? Solche oder ähnliche Anrufe erreichen die Einsatzzentralen, die Rettungsleitstellen überall zwischen der Ostsee und den Alpen. Das ist in München bei der Berufsfeuerwehr nicht anders als bei der Integrierten Leitstelle Fürstenfeldbruck.

Dabei muss es nicht immer um Leben oder Tod gehen:  die Ursachen für solche Anrufe und das dazugehörige Meldebild für die Mitarbeiter der Leitstellen sind vielfältig.

Manchmal ist das Fett zu heiß geworden, versehentlich ein brennbarer Gegenstand auf die heiße Herdplatte gelegt oder beim Verlassen des Gebäudes vergessen worden den Herd auszuschalten. Dank der Rauchwarnmelder und aufmerksamer Nachbarn wird die Feuerwehr in den meisten Fällen schon im Entstehungszeitraum eines Brandes alarmiert. Deshalb läuft ein Großteil dieser Einsätze sehr glimpflich für die Betroffenen ab. Das klassische Maßnahmenpaket bei diesen Einsätzen sind kleine, lokale Löschmaßnahmen und ein Belüften der betroffenen Räumlichkeiten. Glücklicherweise gibt es auch so gut wie nie Verletzte bei diesen Einsätzen. Kritisch ist nur das Einatmen von Brandrauch. Im schlimmsten Fall können hier Spätfolgen entstehen. Deshalb werden zum Beispiel alle Bewohner einer Wohnung, in der es Brandrauch gegeben hat, vom Rettungsdienst untersucht.  

Wer durch Geruch, Flammenschein oder das Piepsen eines Rauchwarnmelders einen Brand befürchtet, sollte sofort die Feuerwehr alarmieren. Auch wenn es ein fehlalarm sein sollte: niemand braucht Sorge zu haben, in so einem begründeten Fall zur Rechenschaft gezogen zu werden. Wenn eine Tatsächliche oder auch nur vermeintliche Gefahrensituation vorliegt, dann ist das eine so genannte Pflichtaufgabe der Feuerwehr und daher kostenfrei!

Bitte scheuen Sie sich nicht, im Ernstfall den Notruf 112 zu wählen. Wir kommen lieber einmal zu früh oder gar umsonst, als einmal zu spät.

Ihre Kommandanten der Feuerwehr Odelzhausen Olli Mathis und Benny Küpper

Keine erhöhte Brandgefahr durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge

Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den Medien erscheint es wichtig zu betonen, dass selbstverständlich auch in Brand geratene Elektrofahrzeuge von den Einsatzkräften der Feuerwehr gelöscht werden können“, sagt Peter Bachmeier, leitender Branddirektor bei der Feuerwehr München. Bachmeier ist der Leiter der Abteilung Einsatzvorbeugung der Branddirektion München und überdies Vorsitzender des Fachausschusses „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF).

Das Löschen gestaltet sich unter Umständen etwas schwieriger als die Brandbekämpfung von herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen. Jedoch nicht komplexer oder gefahrbringender als etwa ein Brand eines gasbetriebenen Kfz. Entsprechende Handlungsempfehlungen für die Feuerwehren sind in diversen einschlägigen Gremien erarbeitet sowie bereits veröffentlicht worden und stehen somit den Einsatzkräften zur Verfügung.

Bei einer baurechtskonform errichteten Garage steht das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts. Das Sperren einer Garage für alternativ angetriebene Pkw ist aus brandschutztechnischer Sicht deshalb nicht angezeigt. Durch die vom Gesetzgeber formulierten baurechtlichen Mindestanforderungen sind im Brandfall ausreichend sichere Garagen definiert worden. Hier sind die brandschutztechnischen Schutzziele – unabhängig von der in der Garage eingestellten Antriebsart – berücksichtigt und eingearbeitet.

Die Bekämpfung eines Fahrzeugbrands in einer Garage ist für die Einsatzkräfte immer mit erheblichen Risiken und Gefahren verbunden. Die Einsatztaktik der Feuerwehren ist darauf ausgerichtet und vorbereitet. Die Entwicklung bei neuen Antriebstechniken wird von den Feuerwehren intensiv beobachtet. Die bisher bekannten Brandereignisse lassen nicht erkennen, dass sich das Risiko im Vergleich zu den ohnehin schon vorhandenen Gefahren erheblich erhöht.

Weiterhin beobachten die Feuerwehren auch besonders schwierige Brandereignisse, die sich auch auf die tragende Konstruktion von Garagen ausgewirkt haben und bei denen eine hohe Zahl von Fahrzeugen in Brand geraten ist. Diese Entwicklungen rechtfertigen aber nicht die Sperrung von Garagen für Elektrofahrzeuge.

Die Thematik des Abtransports sowie der Entsorgung von Elektrofahrzeugen bringt in der Praxis nach wie vor Herausforderungen mit sich, für welche Lösungen zu erarbeiten sind. Diese Lösungen sollten von den Herstellern (Verband der Automobilindustrie – VDA) zusammen mit den Entsorgern gefunden werden; der Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren (FA VB/G) ist hierzu seit Jahren in unterschiedlichen Gremien beratend tätig.

Elektrofahrzeuge, die in einer Garage gebrannt haben und von der Feuerwehr gelöscht wurden, müssen aus einer Garage entfernt werden. Geeignete Hebe- bzw. Bergegeräte sind dafür auf dem Markt erhältlich. Die Bergung und Entsorgung nach Beendigung der Gefahrenabwehr stellt allerdings keine primäre Aufgabe der Feuerwehr dar und ist durch Abschleppunternehmen sowie Entsorger zu bewerkstelligen.

Um den Eigenschaften von Elektrofahrzeugen, zum Beispiel einer etwaigen Rückzündungsgefahr nach dem Ablöschen, bei der Bergung sowie beim Abtransport adäquat zu begegnen, sollten Abschleppunternehmen unter anderem eine Fachkraft im Bereich der Hochvoltsysteme (gem. den Lehrinhalten des Dokuments 200-005 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV) beschäftigen. Zum Beispiel wird dies im Bundesland Bayern in der sogenannten Abschlepprichtlinie Bayern (ARB) des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration geregelt. Daraus folgt, dass die Feuerwehr das betroffene Elektro- oder Hybridfahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben kann. Das Unternehmen ist in der Pflicht, alle weiteren Maßnahmen sicherzustellen.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema:

„Risikoeinschätzung Lithium-Ionen-Speichermedien (2018-01)“ des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren, abrufbar hier: https://www.agbf.de/downloads-fachausschuss-vorbeugender-brand-und-gefahrenschutz/category/28-fa-vbg-oeffentlich-empfehlungen

„Hinweise für die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Akkus bei Fahrzeugbränden“ des Fachbereichs Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, abrufbar hier: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/publikationen-nach-fachbereich/feuerwehren-hilfeleistungen-brandschutz/feuerwehren-und-hilfeleistungsorganisationen/3907/fbfhb-024-hinweise-fuer-die-brandbekaempfung-von-lithium-ionen-akkus-bei-fahrzeugbraenden

Quelle BF-München

Schon gewusst? Die Feuerwehr informiert über Kohlenmonoxid

Mit unseren Sinnesorganen nehmen wir die Umgebung war. So sind wir in der Lage Situationen richtig einzuschätzen und Gefahren rechtzeitig zu erkennen. Was passiert, wenn eine drohende Gefahr nicht wahrgenommen werden kann? Kohlenmonoxid ist eine solche Gefahr. Man kann es nicht riechen, es ist unsichtbar und es ist hochgiftig. Innerhalb weniger Sekunden kann Kohlenmonoxid (CO) zu Übelkeit, später zu Bewusstseinsverlust und zum Tod führen. Deshalb wird es häufig als „lautloser Killer“ oder „leiser Mörder“ bezeichnet.

CO entsteht bei einer unvollständigen Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Materialien, wie z.B. Holz, Öl oder Gas. Obwohl Feuerstätten in Privatwohnungen fachgerecht installiert und regelmäßig gewartet werden müssen, kommt es immer wieder zu Vergiftungsfälle durch mangelnde Frischluftzufuhr oder defekte Geräte. Etwa 5.000 Menschen im Jahr erleiden eine Kohlenmonoxidvergiftung. Bei jedem Zehnten endet sie tödlich.

Unsere Sinne können uns nicht vor dem unsichtbaren Gas schützen. Wenn sie einen CO-Warnmelder in ihrem Zuhause angebracht haben und die CO-Konzentration in der Luft einen gesundheitsgefährdenden Grenzwert überschreitet wird der Melder sie und ihre Familie warnen.

Quelle: Presseportal BF.München

Lebensgefahr: Brüchiges Eis

Betreten Sie Eisflächen nur, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass das Eis trägt.

Folgende Eisdicken sind das Minimum
5cm:    Einzelpersonen
8cm:   Personengruppe  

Fließende Gewässer sollten erst bei einer Eisdicke von 15-20 cm betreten werden.

  • Nehmen Sie Warnhinweise ernst, sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Gefahren
  • Vorsicht bei verschneiten Eisflächen
  • Verlassen Sie das Eis, wenn es knistert und knackt, sich Risse bilden und / oder schwallweise Wasser an die Oberfläche tritt
  • Vorsicht an Ein- und Ausflüssen, auch an dunklen Stellen kann das Eis dünn sein
  • Gehen Sie nie allein auf dem Eis spazieren: Im Notfall kann sonst niemand Hilfe holen
  • Wer einbricht, sollte versuchen, sich am Eis festzuhalten oder sich auf das Eis zu ziehen
  • Wer zum Helfen auf die Eisfläche geht, sollte dafür eine Unterlage nehmen, um das Gewicht zu verteilen (Leiter, Bretter usw,). Die Hilfsmittel kann man auch der eingebrochenen Person zuschieben.
  • Gerettete in warmen Decken, Jacken o.ä. vorsichtig erwärmen. Nicht mit Schnee einreiben und keinen Alkohol geben!
  • Bringen Sie sich beim Retten nicht selbst in Gefahr!

Innerhalb von wenigen Minuten erschlaffen im kalten Wasser die Muskeln und die eingebrochene Person geht unter!

Über Notruf 112 Hilfe herbeiholen!

Schöne Bescherung….

Mit echten Kerzen und im warmen Kerzenlicht werden die  Weihnachtstage richtig besinnlich. Aber: das faszinierende Licht der flackernden Kerzen kann leicht dazu führen, nicht an die Gefahren zu denken, die von brennenden Kerzen ausgehen können.

Es sind übrigens nicht immer nur Kinder, die unvorsichtig sind beim Umgang mit Kerzenlicht: da läutet das Telefon im anderen Zimmer, da geht man „nur mal schnell“ in den Keller oder zur Nachbarin – und vergisst, dass die Kerzen noch brennen. Und wenn dann die Zweige in der trockenen Heizungsluft dürr geworden sind, dann genügt ein kleiner Luftzug, ein kurzes Aufflackern der Kerzen und die Zweige brennen lichterloh – oft entzündet sich der ausgetrocknete Christbaum explosionsartig!

In jedem Jahr ereignen sich um den Jahreswechsel in ganz Deutschland mehrere tausend, oft folgenschwere Brände. Das müsste nicht sein, wenn man sorgsamer mit Kerzen umgeht und wenn in jeder Wohnung, in jedem Haus Rauchmelder vorhanden wären. Dazu gibt es noch ein paar ganz einfache Tipps, wie man Brände vermeiden kann:

  • Kerzen gehören nicht in die Nähe von brennbaren Gegenständen oder an Plätze mit starker Zugluft
  • Kerzen gehören immer in standfeste, nicht brennbare Halter
  • In Haushalten mit Kindern sind elektrische Kerzen am sichersten
  • Bei elektrischen Kerzen drauf achten, dass Steckdosen nicht überlastet sind
  • Kerzen dürfen niemals unbeaufsichtigt brennen
  • Kerzen immer rechtzeitig löschen bevor sie völlig heruntergebrannt sind
  • Wenn echte Kerzen angezündet werden, dann sollte immer ein Eimer mit Wasser oder ein Feuerlöscher bereit stehen
  • Wenn es brennt, sollte man nur dann eigene Löschversuche unternehmen, wenn es ohne Eigengefährdung möglich ist. Sonst die Tür zum Brandraum schließen und die Feuerwehr alarmieren

Denken Sie bitte auch daran, dass es in diesem Jahr kein Silvesterfeuerwerk geben darf. Bitte verwenden Sie auf gar keinen Fall irgendwelche Böller vom Schwarzmarkt – die Krankenhäuser und Intensivstationen sind ohnehin überlastet.


Wir wünschen Ihnen, besinnliche Weihnachtstage und – auch ohne Böller – einen guten Rutsch in ein gesundes, zufriedenes und unfallfreies neues Jahr 2021

Ihre Kommandanten der Odelzhauser Feuerwehr

Oliver Mathis und Benny Küpper

Rettungsgasse rettet Leben

Nach einem Unfall mit Personenschaden kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Je schneller die Rettungskräfte zum Einsatzort kommen, desto größer ist die Überlebenschance der Unfallopfer. Schon wenn der Verkehr langsamer zu fließen beginnt, wenn sich ein Stau ankündigt, dann sollten alle Autofahrer an die Rettungsgasse denken und sich entsprechend verhalten:

Bei zweispurigen Autobahnen fahren alle Fahrzeuge an den rechten beziehungsweise an den linken Fahrbahnrand: in der Mitte ist die Rettungsgasse frei und Einsatzfahrzeuge können ohne große Verzögerung passieren.

Bei dreispurigen oder gar vierspurigen Autobahnen funktioniert die Rettungsgasse genauso: die Fahrzeuge auf den rechten Spuren fahren ganz nach rechts, die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren ganz nach links. Die Rettungsgasse ist dann zwischen der ganz linken Spur und den rechts daneben liegenden Fahrstreifen.

Der Standstreifen ist übrigens für Einsatzfahrzeuge nicht geeignet, weil hier unter Umständen Pannenfahrzeuge stehen und dann ist es im Stau für Einsatzfahrzeuge unmöglich, auf die links daneben liegenden Fahrspuren auszuweichen.

Und noch etwas ist wichtig: die Rettungsgasse muss unbedingt offen und frei befahrbar bleiben, weil immer noch Einsatzfahrzeuge nachrücken können. Auch der Abschleppdienst oder die Autobahnmitarbeiter freuen sich, wenn sie ungehindert zur Unfallstelle fahren können. Nicht zuletzt freuen sich aber alle Autofahrer, die im Stau stehen: je schneller das Hindernis beseitigt ist, desto eher haben alle wieder freie Fahrt.

Übrigens: das eigene gute Vorbild regt auch an andere Autofahrer zur Nachahmung an.

Nicht nur wir von der Feuerwehr Odelzhausen sind dankbar, wenn wir durch eine ordnungsgemäß gebildete Rettungsgasse zu den Einsätzen fahren können.

Für das nicht Bilden einer Rettungsgasse können auch Konsequenzen folgen:
– 2 Punkte in Flensburg
– 240€ Strafe
– 1 Monat Fahrverbot

Übung

Atemschutzübung im Brandcontainer

Am vergangenen Samstag ging es für neun Atemschutzgeräteträger nach Karlshuld in einen Gas befeuerten Brandcontainer.
Im theoretischen Unterricht ging es unter anderem um die richtige Handhabung des Strahlrohres sowie um wichtige Infos im Brandeinsatz.
Im Brandcontainer selber wurden folgende Szenarien geübt und gelehrt.

  • Menschenrettung
  • Verschiedene Brandsituationen wie z.B.
    • Küchenbrand
    • Treppenhausbrand
    • Brand von Gasflaschen

Die Atemschutzausbildung ergänzt damit die moderne und notwendige Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern für die Brandbekämpfung in Gebäuden. Die Feuerwehrleute werden dabei mit echtem, realem Feuer konfrontiert, um sich somit möglichst praxisnah bei gleichzeitiger Beibehaltung sicherer Bedingungen auf den realen Einsatz vorzubereiten.