Aufgrund einer Undichtigkeit in der Steigleitung war Wasser aus der darüberliegenden Wohnung in den Sicherungskasten eingedrungen.
Dieser Wassereintritt führte zu dem gemeldeten Brandgeruch.
Für uns war kein Eingreifen erforderlich, das Gebäude wurde für weitere Maßnahmen an den Hausmeister übergeben.


